Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Algendoktor GmbH, Stand 15.03.2018 …
Dienstleister:
Algendoktor GmbH
Dorfstrasse 22
5272 Gansingen
Schweiz
Telefon: +41 (0)62 875 07 07
- Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Algendoktor GmbH – nachstehend Algendoktor genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
- Auftraggeber
1.1. Mit Auftraggeber bezeichnet der Algendoktor Verbraucher (natürliche Personen ohne gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit) und Unternehmer (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit gewerblichem, selbständigem oder freiberuflichem Zweck. Besteht der Auftraggeber aus mehr als einer Person bzw. einer Organisation, ist jede Einzelperson zur Erfüllung des Vertrags in vollem Ausmass verpflichtet und haftbar.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
- Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäss der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung, basierend auf einer Richtofferte nach Augenschein. Der Algendoktor verpflichtet sich zu einer möglichst umweltschonenden und nachhaltigen Fassadenreinigung mittels des bewährten Reinigungsverfahrens, wie es auf www.algendoktor.ch beschrieben ist.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Algendoktor selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Der Algendoktor erbringt Dienstleistungen im Bereich Fassadenreinigung, genauer gesagt entfernt er Algen, Pilzen und Verschmutzungen von den Fassaden schonend, nachhaltig und effizient. Eine optisch reine Oberfläche über die gesamte Fassadenfläche kann nicht garantiert werden – ebenso wenig wie eine hundertprozentige Übereinstimmung der Gesamtfassade mit der Musterfläche. Begründung: Nicht alle Teile der Fassade sind gleich exponiert, und auch die unterschiedlichen Untergründe (Wärmedämmung etc.) sowie Dampfabzüge, Fenster- und Türrahmen, Simse etc. haben Einfluss auf die sie umgebende Fassade.
- Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Algendoktor zustande. Das Angebot des Algendoktors ist ab Datum der Offerte 6 Wochen gültig, sofern bei Offert‐Erstellung nichts anderes vereinbart wurde.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben und basiert auf der angelegten Musterfläche bzw. dort, wo keine Musterfläche angelegt wurde, auf den Erfahrungswerten der bewährten Reinigungsmethode.
- Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Leistungsinhalt ist die Fassadenreinigung gemäss Auftrag und nicht die Herstellung einer optisch einheitlich, reinen Oberfläche.
5.2 Die vom Algendoktor zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäss dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Die zu reinigende Fläche wird nach dem Augenschein vor Ort bestimmt. Normalgrosse Fenster und Türen zählen bei der Berechnung der Fläche mit, kompakte Fensterfronten ohne Fassade dazwischen werden anteilmässig in Abzug gebracht. Vorbehalten bleiben die Einschränkungen gemäss 2.3.
5.3 Die Vertragspartner legen im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen fest.
5.4 Kann der Algendoktor trotz mehrmaliger, nachweislicher Kontaktaufnahme innerhalb von 70 Tagen nach Auftragserteilung keinen für beide Parteien passenden Ausführungstermin vereinbaren, gilt der Vertrag als einseitig gebrochen, und die Algendoktor GmbH hat nach Ablauf dieser Frist Anspruch auf 40 Prozent des Auftragswertes.
5.5 Ist dem Algendoktor die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.6 Der Algendoktor stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Der Auftraggeber stellt Nutzwasser kostenfrei bereit und stellt den kostenfreien Stromanschluss sicher (230 V, normale Steckdose).
5.7 Der Auftraggeber informiert Hausbewohner / Mieter über die notwendigen Vorbereitungsarbeiten:
Gegenstände und Pflanzen müssen von Fenstern, Balkonen und Türen entfernt werden, Ritzen mit Tüchern abgedichtet werden. Der Algendoktor stellt hierzu ein Informationsblatt zur Verfügung.
5.8 Nach der Fassadenreinigung müssen Fenster, Türen und Rollladenkästen zeitnah gereinigt werden. Diese Arbeit ist nicht Bestandteil des Vertrages, sondern ist durch die Hausbewohner auszuführen – bzw. auf deren Kosten durch eine Drittfirma. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.9 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Algendoktor bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.10 Der Algendoktor behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise durch geprüfte Subkontraktoren ausführen zu lassen. Wo dies der Fall ist, wird dies in der Auftragsbestätigung festgehalten, wobei Name und Adresse des Subkontraktors kommuniziert werden. Die Qualität der Arbeit, das Reinigungsverfahren und das Vorgehen sind identisch, es gelten die gleichen Garantieleistungen. Allfällige Garantierarbeiten werden automatisch durch den jeweiligen Subkontraktor erbracht.
- Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gilt der Preis des akzeptierten Angebots, ohne Skonto.
6.2 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Angebot aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit‐ und Materialbasis fällig und sind für Liegenschaftsverwaltungen 30 Tage netto ab Fakturadatum zu begleichen, für Private 14 Tage nach Faktura.
6.3. Wo nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 20 Prozent der Gesamtsumme zu leisten.
6.4 Die Mehwertsteuer von 7.7 % wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.5 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug und ohne Sicherheitseinbehalt zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 bzw. 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Algendoktor berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
- Haftung
7.1 Der Algendoktor haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen oder Mauerwerk auftreten, übernimmt der Algendoktor keine Haftung. Der Auftraggeber ist gehalten, die Hausbewohner rechtzeitig vor Ausübung der Arbeiten auf entsprechende Vorsichtsmassnahmen hinzuweisen (Abdichten von Ritzen, Entfernen von Gegenständen etc.). Der Algendoktor stellt hierzu ein Informationsblatt zur Verfügung – dieses muss vom Auftraggeber geprüft und je nach Situation des zu reinigenden Gebäudes ergänzt/angepasst werden.
- Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschliesslich Schweizer Recht, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Algendoktor GmbH.
- Garantie
Der Algendoktor garantiert 100% Zufriedenheit:
Bearbeitete Fassaden entsprechen der angelegten Musterfläche bzw. dem neuesten Stand der Reinigungstechnik und sind bis zu 3 Jahre vor erneutem Algenbefall geschützt. Eine Ausdehnung der Garantie ist auf Anfrage möglich, die Kosten dafür werden je nach Objekt festgelegt. Ausgenommen von der Garantie sind der Sockelbereich (je nach Gebäude ca. 60 cm ab Boden, wo durch erhöhte Feuchtigkeit wie Spritzwasser etc. erneuter Algenbefall begünstigt wird, falsches Lüften (ständig gekippte Fenster) und bauliche Mängel (z. B. zu kurze Fensterbänke und/ oder Tropfkanten) sowie exponierte Fassadenstellen in Höhen über 15 m. Zeigt sich innerhalb der Garantiefrist ein Mangel bezüglich der Arbeiten des Algendoktors, hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur; eine Zurückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgenommen von der Garantieleistung sind Kosten für eine allfällig benötigte Hebebühne bzw. für Gerüste, sowie alle Arten von Reinigung der Fenster, Storen-(Lamellenstoren) oder Rolladenkästen. Auf Wunsch kann die Garantie mit einem Wartungsvertrag verlängert werden.
Neues – ökologisches Reinigungskonzept:
Wir bei Algendoktor haben ein neues, innovatives und einzigartiges Reinigungskonzept mit unseren Partnern für unsere Kunden entwickelt, welches sich von unserem bisher genutzten Reinigungsverfahren, wie auch das am Markt übliche 3 Stufenverfahren (1. Reinigungsmittel auftragen, 2. Abwaschen und 3. Schützen) wesentlich unterscheidet, auf dieses neue Verfahren geben wir Ihnen 5 Jahre Gewähr, kann aber bedeuten länger halten als angegeben, da es nicht mehr auswaschbar ist – aber dennoch überstreichbar.
9.1 Für Geschäfte zwischen Algendoktor und Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, ab Abnahme der gereinigten Fassade. Bei Geschäften zwischen dem Algendoktor und Unternehmern verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Kalendertage. Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, kann vom Algendoktor jedoch im Einzelfall in Betracht gezogen werden.
9.2 Der Algendoktor bietet eine Bestpreis-Garantie Fassadenreinigung: Kann der Auftraggeber eine Offerte eines anderen professionellen Fassadenreinigungsunternehmens in der Schweiz vorweisen, die bei vergleichbaren Leistungen einen günstigeren Preis vorweist, so wird der Algendoktor seinen Preis entsprechend anpassen. Wichtig: Das Erstelldatum der Offerte des Konkurrenzunternehmens darf maximal 14 Kalendertage von Angebotsdatum des Algendoktors abweichen. Der Algendoktor überprüft, ob Angebot und Professionalität des Fassadenreinigungsunternehmens äquivalent sind. Falls nicht, wird er Unterschiede ausweisen und entsprechend beziffern.
9.3 Die Gewährleistungspflicht bzw. die Garantie des Algendoktors erlischt, wenn die Fassade oder Teile davon durch den Auftraggeber, Auftragnehmer oder durch Dritte (z. B. ein anderes Fassadenreinigungsunternehmen) ein weiteres Mal komplett oder teilweise gereinigt oder anderweitig behandelt werden.
Gansingen, 28. Januar 2020
Algendoktor GmbH