Gemäss Offertbeschrieb muss das Reinigungsmittel “zeitnah nach der Behandlung von Türen, Fenstern, Rollladenkästen“ entfernt werden. Heisst das, das Zeugs ist gefährlich?
Sie haben Recht: In allen Offerten finden Sie diesen Absatz:
“Bitte beachten: Türen, Fenster oder andere Glasflächen sowie Rollladenkästen, inkl. allen Anbauteilen, sollten zeitnah nach der Fassadenbehandlung gereinigt werden. Diese Arbeit ist KEIN Bestandteil unserer Dienstleistung und wird am besten durch die Hausbewohner ausgeführt.”
Und NEIN, das schreiben wir nicht, weil unser Reinigungsmittel gefährlich wäre – dieses ist biologisch abbaubar. Aber aus Erfahrung wissen wir, dass eine Fassadenreinigung zu Verschmutzungen an diversen Bauteilen bzw. Elementen führen kann. Diese entstehen, je nach Standort, durch mehr oder weniger kalkhaltiges Wasser und durch den Fassadenschutz, der auf Scheiben etc. fallen und beim Trocknen Flecken hinterlassen kann. Diese lassen sich aber mit einfachen Hausmitteln entfernen. Der Absatz dient der Sensibilisierung der Kunden und soll Enttäuschungen vorsorgen: Fenster putzen gehört in diesem Fall nicht zu unserem Angebot. Gerne erstellen wir Ihnen aber jederzeit eine Offerte für eine Fensterreinigung, fragen Sie einfach bei uns nach.
Gereinigte Aussenfassade als Beispiel
Bewegen Sie den Schieberegler nach seitlich hin und her!


Bei uns gibt es eine kostenlose Testreinigung!
Mit dem Anlegen einer kostenlosen und unverbindlichen Probefläche zeigen wir Ihnen unsere hochwirksame Methodik direkt vor Ort, unter den aktuellen Gegebenheiten. Ihr Vorteil: Sie sehen das zu erwartende Ergebnis an Ihrer Fassade, noch bevor Sie einen Auftrag erteilen oder Geld in die Hand nehmen. Fordern Sie noch heute einen Termin für eine kostenlose Probesäuberung an und kontaktieren Sie uns hier: